Blauer Brief Nr. 11

Blauer Brief Nr. 11

Ganz Bischem staunt, und die Freien Wähler wundern sich!Die Bischofsheimer Freie Wählergemeinschaft (BFW) ist erstaunt über den Aktionismus, den die Grün-Alternative-Liste in Bischofsheim (GALB) in den Sommerferien an den Tag legt.Grundsätzlich ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraumes –auch von Sozialwohnungen- durchaus positiv zu bewerten. Den von der GALB für das Theodor-Heuss-Gelände propagierten Bau von Sozialwohnungen (Artikel vom 9.8.2016) sehen wir jedoch kritisch. Wo sozialgeförderter Wohnungsbau entstehen könnte, sollte das auch aus städtebaulicher Sicht geprüft werden. Hier stünde z.B. auch das ehemalige Bahnhofsgelände, welches durch einen Investor erworben wurde, zur Verfügung. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit –z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages- einen Teil des Planungsgewinns (Wertsteigerung durch Schaffung von Bauland) dadurch abzuschöpfen, dass die Gemeinde sich Flächen abtreten lässt und für den sozialen Wohnungsbau verwendet. Auch könnte im Wege eines „Einheimischenmodells“ der Investor verpflichtet werden, einen Teil des Geländes dem sozialen Wohnungsbau zuzuführen bzw. bei der Vermietung oder Veräußerung Bischofsheimer Bürger zu bevorzugen. Wir heben daher nochmals die Wichtigkeit eines städtebaulichen Vertrages hervor, der bisher in der Gemeindevertretung leider noch keine Mehrheit gefunden hat. Die Bauleitplanung selbst unterbreitet nur ein städtebauliches Angebot und ist auf dessen Umsetzung angewiesen, verpflichtet hierzu jedoch nicht. Diese Lücken schließt ein städtebaulicher Vertrag.Auch die von den Grünen geforderte Geschwindigkeitsbegrenzung in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr auf den Durchgangsstraßen in Bischofsheim macht nur Sinn, wenn festgestellt ist, dass es tatsächlich relevanten Verkehr in dieser Zeit gibt. Eine entsprechende Anfrage hat die BFW bereits eingebracht. Wir glauben, dass nachts auf Bischems Hauptstraßen nicht viel mehr Betrieb ist, als bei sommerlichen Boule-Turnieren. Ob ein dann zusätzlich zu errichtender Schilderwald dem ökologischen Verständnis der GALB entspricht, wäre ebenfalls zu hinterfragen.Die Geschwindigkeitsbegrenzung fällt im Übrigen in das Ressort der Bürgermeisterin als örtliche Ordnungsbehörde. Wir weisen darauf hin, dass zwar grundsätzlich alles in der Gemeindevertretung diskutiert werden darf, jedoch wegen der Fülle der Aufgaben und insbesondere der drängenderen Probleme es nicht Aufgabe der Gemeindevertretung ist, der Bürgermeisterin

ihre Verantwortlichkeit zu beschneiden. Bevor wir unsere Verwaltungschefin jedoch weiter belasten, sollte abgewartet werden, bis diese die ihr bereits aufgegebenen „Hausaufgaben“ erledigt hat. Weder wurden bisher belastbare Zahlen für die Sanierung der Einfachstwohnungen vorgelegt, noch hat sie der Gemeindevertretung die geforderten Unterlagen zum Bürgerhaus zusammengestellt. Eine insoweit gesetzte Frist der Gemeindevertretung zum 31.7.2016 hat sie, bewusst oder unbewusst, insofern verstreichen lassen.