Blauer Brief Nr. 25

Blauer Brief Nr. 25

Quo vadis oder wohin geht es mit dem THG?
 Jetzt ist es also soweit. Der Verkauf und die Beplanung oder sollte man lieber sagen, die Verplanung des Theodor-Heuss-Geländes ist in vollem Gange. 4.700 qm in bester Lage in Bischofsheim stehen zum Verkauf und zur Bebauung an. Einst stand hier die Theodor-Heuss-Schule, die mittlerweile abgerissen wurde. Die Gemeinde hatte es leider versäumt, das Gelände vom Kreis Groß-Gerau nach Auszug der Schule, kostenlos zurückzufordern und stattdessen einen Tauschvertrag mit dem Kreis Groß-Gerau geschlossen, wonach die Gemeinde verpflichtet ist, dieses Grundstück mit 2/3 sozialem Wohnungsbau zu bebauen bzw. bebauen zu lassen. An diesem Gelände wird sich nun zeigen, ob den Entscheidungsträgern bewusst ist, dass es bei der Bebauung des Grundstückes vor allem auch darum geht, wie die Bewohnerstrukturen zum Wohle des gesamten Quartiers gelenkt werden können. Familien, Singles, Senioren und Menschen mit Behinderungen, viele Menschen in Bischofsheim suchen bezahlbaren Wohnraum.

Ob die Bürger in die Entscheidung mit eingebunden werden scheint jedoch äußerst fraglich, zumal in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Umwelt, Bauen und Soziales  der Bürgermeister einen Antrag eingebracht hat, dass die Öffentlichkeit von der Präsentation sowie der Aussprache  ausgeschlossen werden soll, die die Mehrheit des Ausschusses unterstützt hat. Die Reißleine zog der Vorsitzende, Hubert Schmitt (BFW), der darauf hinwies, dass mit dem beschlossenen Ausschluss der Öffentlichkeit  möglicherweise gegen Recht und Gesetz verstoßen werde und hat bis zur juristischen Klärung dieser Frage die Sitzung unterbrochen. Schließlich sollten die anwesenden Bürgerinnen und Bürger durch die Kaufinteressenten über das jeweilige Bebauungskonzept informiert werden und die Firmen Gelegenheit haben sich und ihr Vorhaben zu präsentieren.
Von ursprünglich vier Investoren sind bereits zwei abgesprungen. Ein Investor (übrigens eine Wohnungsbaugesellschaft, die sich mit sozialem Wohnungsbau bestens auskennt) hat erklärt, dass er kein Interesse mehr an dem Grundstück hat, da er befürchtet, dass die Gemeinde nicht für eine sozial verträgliche Durchmischung der Bewohner sorgen will.  Gegenüber Presse incl. Facebook hat der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeindevorstand angeblich bereits eine Empfehlung für einen Investor abgegeben hat. Diese Empfehlung ist bzw. wäre für die Gemeindevertretung selbstverständlich nicht bindend, muss sie sich doch selbst ein Bild von den Konzepten der Interessenten machen. Dass nun ein Investor sein Angebot deshalb zurückgezogen hat, weil bereits im Vorfeld ein Vorentscheid getroffen bzw. Vorgaben gemacht wurden, die die Handlungsfähigkeit der Investoren einschränken, ist nicht nur bedauerlich, sondern sollte alle Entscheidungsträger ihre eigene Verantwortung bewusst werden lassen. Sinnvolle Bebauung entsteht nicht einfach. Bevor sich Bischofsheim verändern kann, muss sich in den Köpfen derer etwas ändern, die die Entscheidung darüber treffen, wer den Zuschlag für das Grundstück erhält. Der bisherige Ablauf der Investorensuche jedenfalls lässt leider ein schales Gefühl der „Mauschelei“ aufkommen. Wenn bis zur Abstimmung nur noch ein Investor vorhanden ist, weil alle anderen im Vorfeld zermürbt wurden, kann die Gemeindevertretung ihr Auswahlrecht nicht mehr ausüben.

Dass der Bürgermeister gerne die Öffentlichkeit ausschließen möchte macht Sinn. Denn so darf nur noch eine Autorität über das Bauvorhaben in der Öffentlichkeit reden, und das ist er selbst. Jedem anderen Mandatsträger ist dies wegen der Geheimhaltungspflicht untersagt. Transparente Politik sieht anders aus. Die BFW jedenfalls wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass alle Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung beteiligt werden, sei es, dass diese die Möglichkeit haben sich in den entsprechenden Sitzungen zu informieren oder aber diese Informationen aus den Zeitungen erhalten. Und schließlich und endlich sieht die hessische Gemeindeverordnung (HGO) auch noch die Möglichkeit einer Bürger-versammlung, sowie eines Bürgerentscheides vor.

Ute Rothenburger – BFW