Bereits mehrfach von der Verwaltung angekündigt, soll es nun tatsächlich bald losgehen.
Die gemeindlichen Gremien werden demnächst beraten, welcher Anbieter den Zuschlag für den Bau eines Supermarktes am Ortseingang von Bischofsheim gegenüber des Bischemer Friedhofes erhält.
In den Gremien etwas lieblos als „Drucksache 209/2019 -Verkauf von Grundstücken-“ bezeichnet, hat die Gemeindevertretung darüber zu entscheiden, wer der sechs Anbieter, nämlich Aldi, Edeka, Netto, Penny, Rewe oder Tegut mit seinem Angebot überzeugen kann. Die BFW wird sich dafür einsetzen, dass die Präsentationen der Bewerber in öffentlicher Sitzung stattfinden, damit die Bürger*innen die Möglichkeit erhalten, sich im Vorfeld ein Bild von der anstehenden Bebauung machen zu können.
Während das Bürgerhaus nun seit gut drei Jahren auf die Sanierung wartet, ist es mit einem anderen Bauvorhaben sehr schnell gegangen. Der Aufbau der eigentlich für die Entsorgung vorgesehenen Betonteile des ehemaligen Tegutes, von seinen Unterstützern als „Kunstwürfel“ bezeichnet, hat nun auch grünes Licht durch die Gemeindevertretung erhalten. Und dies obwohl der Aufbau durch den gegründeten Verein an einem Standort bewilligt wurde, der im gültigen Bebauungsplan als Grünanlage ausgewiesen ist und eigentlich gar nicht bebaut werden darf. Zu diesem Zweck wurde der zu errichtende Veranstaltungsraum zu einem „begehbaren Kunstwerk“ erklärt, was einen privaten Häuslebauer in Kenntnis des doch sehr umfangreichen Baurechts zumindest stark verwundern dürfte.
Die Gemeinde stellt nun ein Grundstück in der Hans-Dorr-Allee (Wingertspfad) kostenlos zur Verfügung und der Bauhof wird auch weiterhin für die Pflege verantwortlich sein.
Die BFW hat sich gegen den Aufbau an dieser Stelle ausgesprochen, denn gerade auch das Jugendhaus bieten die Möglichkeit, jungen Künstlern ‚Raum‘ zu geben. Räume, die –im Gegensatz zum „Kunstwürfel“- beheizt sind und über sanitäre Einrichtungen verfügen.
Dass sogar die Grünen sich auf die Versiegelung der Grünfläche freuen, obwohl auf deren Betreiben in der Vergangenheit Blühstreifen beschlossen und die Bürger*innen aufgefordert wurden, Gärten von Schotter und Kies frei zu halten, bleibt ebenso ein Rätsel, wie die Entscheidung des Kreisbauamtes und des Bischemer Bürgermeisters einen Veranstaltungsraum zum begehbaren Kunstwerk zu erklären.
Aber vielleicht ist das die wahre Kunst.