Stellwerk – Richtigstellung

Stellwerk – Richtigstellung

Grundsätzlich hat jeder seine Sichtweise auf Dinge. Diese muss man selbstverständlich auch dem Heimat- und Geschichtsverein in Bischofsheim zugestehen. Da in der heutigen Ausgabe der Mainspitze jedoch vom Vorstand des HGV einige unwahre Behauptungen aufgestellt worden sind, bedarf es leider einer Richtigstellung:

 

Die Aussage, dass drei BFW-Mitglieder einen Bürgerentscheid „erzwungen“ hätten ist falsch. Drei BFW Mitglieder haben ein Bürgerbegehren initiiert. Der Bürgerentscheid wurde möglich durch die über 1.600 Bürgerinnen und Bürger, die diesen unterstützt haben. Von Zwang kann hier wirklich nicht die Rede sein, allerdings von der Möglichkeit für die Bürger darüber zu entscheiden, wie ihre Steuermittel eingesetzt werden. Völlig aus der Luft gegriffen ist die Aussage, die BFW habe sich gegen den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen. Richtig ist, dass der Eigentümer des Stellwerkes sich vertraglich gegenüber der Gemeinde zur Sanierung verpflichtet hat und die BFW sich in der Gemeindevertretung gegen den Ankauf durch die Gemeinde aber für die Sanierung durch den Eigentümer ausgesprochen hat. Darüber hinaus hat der Eigentümer durch das Herausnehmen der Fenster und das Öffnen des Dachfensters und der Türen dafür gesorgt, dass das Gebäude Schaden nimmt. Mittlerweile wurde die untere Denkmalschutzbehörde eingeschaltet und aktiv. Wer Interesse am Erhalt des Stellwerkes hat, und das setze ich auch beim HGV voraus, sollte dazu beitragen, dass der Eigentümer schnellstmöglich aufgefordert wird, seine vertraglichen Pflichten zur Sanierung auf seine Kosten zu erfüllen. Die Gemeinde Bischofsheim hat weder die finanziellen noch die personellen Ressourcen die Sanierung, Unterhaltung und Erhaltung zu stemmen.