ihre Verantwortlichkeit zu beschneiden. Bevor wir unsere Verwaltungschefin jedoch weiter belasten, sollte abgewartet werden, bis diese die ihr bereits aufgegebenen „Hausaufgaben“ erledigt hat. Weder wurden bisher belastbare Zahlen für die Sanierung der Einfachstwohnungen vorgelegt, noch hat sie der Gemeindevertretung die geforderten Unterlagen zum Bürgerhaus zusammengestellt. Eine insoweit gesetzte Frist der Gemeindevertretung zum 31.7.2016 hat sie, bewusst oder unbewusst, insofern verstreichen lassen.
22
August