Unser Bischofsheimer Bürgerhaus bleibt stehen!
Der von den Bischofsheimer Freien Wählern eingebrachte Antrag auf Einbau einer Fluchttreppe von der Empore des Bürgerhauses wurde mit den Stimmen von BFW und CDU beschlossen.
Darüber hinaus wurde der noch bestehende Beschluss von SPD und GALB zum Abriss des Bürgerhauses aufgehoben. Unser Bürgerhaus bleibt stehen! Übrigens gegen die Stimmen der SPD und der Grünen, die weiterhin am Neubau festhalten wollten und sich jeglicher konstruktiver Mitwirkung entzogen haben. Warum es fünf Jahre dauern musste, die Empore wieder nutzbar zu machen, bleibt ein Geheimnis der SPD und ihrer Verwaltungschefin. Nun kann auch die weitere Planung zur Sanierung in Angriff genommen werden. Die Bischofsheimer Freien Wähler hoffen jedenfalls, dass die Verwaltungschefin ihrer Verpflichtung nachkommt, den Mitgliedern der Gemeindevertretung die erforderlichen Unterlagen vollständig zukommen zu lassen. Die erste Frist zum 31.7.2016 hatte sie verstreichen lassen und die in der Sitzung am 7.9.2016 überreichten Unterlagen sind nicht vollständig.
Unzumutbare Zustände herrschen auch im Bürgerbüro. Dass die SPD sich jetzt dieses Themas verstärkt annimmt, dürfte der bevorstehenden Bürgermeisterwahl geschuldet sein. Die SPD und die Bürgermeisterin verlangen zur Entlastung der Mitarbeiter die Schaffung einer neuen Stelle und beweisen damit, dass sie weder in der Lage, noch Willens sind, über den eigenen Tellerrand hinaus zu sehen. Der Bürgermeisterin stehen einige Mittel zur Verfügung, die sie bewusst oder unbewusst nicht bereit ist, zum Einsatz zu bringen. So können Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Verwaltung zur Entlastung eingesetzt oder das Bürgerbüro durch Herausnahme einzelner Teilbereiche entlastet werden. Zur Überbrückung der krankheitsbedingt ausfallenden Mitarbeiter bestünde die Möglichkeit, befristete Arbeitsverträge zu schließen oder eine Zeitarbeitsfirma zu beauftragen. Die SPD sollte sich daher nicht weiter aufführen wie ein Kleinkind in der Trotzphase, sondern Frau Steinbach, die es ja nach deren Sprachregelung, immer noch kann, auffordern, ihrer Verpflichtung, zum Wohl und Nutzen der Gemeinde und aller ihrer Bürger zu handeln, endlich nachzukommen. Es genügt nämlich nicht, bei allen möglichen und unmöglichen Gelegenheiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung zu loben. Hier müssen auch Taten folgen:Und das muss man nicht nur können, sondern auch wollen!!!