Völlig überraschend hat der Bürgermeister Ende Februar dem Haupt- und Finanzausschuss eine Änderungsliste zum Haushaltsplan 2019 vorgelegt.
Darin enthalten eine Grundsteuer B Anhebung auf 850 Punkte. Dies bedeutet gegenüber dem aktuellen Hebesatz eine nicht zu vertretende Erhöhung um 50 Prozent auf einen Schlag! Sofern die Erhöhung beschlossen wird, katapultiert sich Bischofsheim auf der Steuersatz-Rangliste des Landes Hessen ganz weit nach vorne.
Dass die Zuweisungen des Landes hinsichtlich der Einkommensteuer nicht ganz so rosig ausfallen wie erhofft, war dem Bürgermeister bereits im Oktober 2018 bekannt, was ihn jedoch nicht bewogen hat, den Haushaltsplan an die neuen Verhältnisse anzupassen.
Niemand spart Bischofsheim kaputt, wenn das Ausgabeverhalten kritisch in den Fokus genommen wird. Bei größeren Investitionen sind Kosten-Nutzen-Berechnungen vorzulegen, damit kostspielige Fehlentscheidungen durch die Verwaltung aber auch durch die Gemeindevertretung vermieden werden. Diese Einsicht ist im Rathaus leider nicht vorhanden. Den politischen Gremien eine Vorlage zum Umbau der Neuapostolischen Kirche ohne jegliche Wirtschaftlichkeitsprüfung unter Einbeziehung der Folgekosten vorzulegen, ist nur ein von vielen Beispielen, wie Steuergelder „verbraten“ werden. Geschätzte Umbaukosten in einem hohen sechsstelligen Bereich für ein Objekt, welches nur ein Jahr genutzt werden soll, während andere Möglichkeiten, derer es viele gäbe, gar nicht erst geprüft werden.
Wie der Hessische Rechnungshof in einer vergleichenden Prüfung festgestellt hat, fallen unsere jährlichen Aufwendungen für die normale Erhaltung der Straßen doppelt so hoch aus, wie der Durchschnitt anderer Vergleichskommunen. Auch diese Ausgaben werden über die Grundsteuer B finanziert. Die BFW ist für die Abschaffung unserer alten Straßenbeitragssatzung. Im Gegensatz zur CDU wollen wir aber auch wissen, wann überhaupt mit grundhaften Sanierungen zu rechnen ist und wie die anfallenden Kosten finanziert werden sollen.
Manches Mal möchte auch ein/e Gemeindevertreter/in über die Vogel-Strauß-Politik der politisch Handelnden verzweifeln. Die SPD will noch immer das Bürgerhaus abreißen und neu bauen. Bezahlen soll es der Bürger über eine weitere Grundsteuer B Erhöhung und dies alles im Wissen, dass sich noch in diesem Jahr die gesetzliche Regelung zur Berechnung des Hebesatzes ändern wird, was mit Sicherheit eine Mehrbelastung jedes Einzelnen von uns zur Folge hat. Auch eine bestandserhaltende Sanierung unseres Bürgerhauses ist nicht zum Nulltarif zu erhalten. Instandhaltungsmaßnahmen zu verschleppen, kostet Geld.
Wer die Kuh melken will, darf sie nicht schlachten und wer bezahlbaren Wohnraum fordert, sollte auch dafür sorgen, dass der Bürger sich das Wohnen in Bischofsheim noch leisten kann.