Mitgliederversammlungen sind ein probates Mittel, um das eigene Schaffen in einem möglichst guten Licht zu präsentieren. Dagegen ist nichts einzuwenden, sofern man sich im Rahmen der Wahrheit bewegt. Die Aussagen der CDU zur Grundsteuer B Erhöhung sind jedoch schlicht falsch. Die Erhöhung der Grundsteuer B um fast 50 Prozent ist deshalb so massiv ausgefallen, weil weder beim CDU-Bürgermeister noch der CDU ein Sparwillen zu erkennen war.
Die von der BFW aufgezeigten Einsparmöglichkeiten wurden teilweise umgesetzt und die frei werdenden Mittel sogleich wieder ausgegeben. Die Erklärung der CDU, die BFW wolle und wollte eine Verdoppelung der Kosten der Kinderbetreuung ist falsch und entbehrt jeglicher Grundlage. Richtig ist, dass das von der Landesregierung gemachte ‚Geschenk‘ der kostenlosen Kitabetreuung für Ü3 Kinder die Kommunen stark belastet. Darüber hinaus macht den Kommunen aber auch der leergefegte Arbeitsmarkt für Erzieher*innen große Probleme, frei gewordene Stellen überhaupt zu besetzen. Deshalb hat die BFW angeregt, wie auch von der Aufsichtsbehörde bereits empfohlen, die Schulkinderbetreuung nicht auf dem Niveau einer Kita zu führen, was Kosten und Personal, welches an anderer Stelle dringend benötigt wird, einspart.
Dass der Elternanteil an den Kitagebühren für die zusätzlich gebuchten Stunden , welcher zur Zeit nur ca. 20 Prozent beträgt, angehoben werden sollte, ist übrigens insbesondere auch eine Empfehlung der kommunalen Aufsichtsbehörde. Stattdessen werden Zulagen für die Leitungen der Kitas zulasten der Allgemeinheit beschlossen, die in anderen Kommunen (z.B. in Trebur) abgelehnt wurden. Richten soll es die Grundsteuer B, die in immer schwindelerregendere Höhen angehoben wird.
Dass sich nun die CDU dafür feiern lassen will, dass der Haushalt 2020 ohne Grundsteuer B Erhöhung auskommt, macht sprachlos, zumal dies nicht einem besonderen Sparwillen zu verdanken ist, sondern lediglich den Einnahmen und hier insbesondere der Grundsteuer B.