Während der Sommer sich langsam seinem Ende zuneigt erwarten wir im September zwei wichtige Termine in Bischem, nämlich die Kerb sowie die Bundestagswahl.In diesem Jahr wurde den politischen Parteien angeboten, sich an der Werbeaktion einer Musikbühne finanziell zu beteiligen, um für die Partei/politische Vereinigung zu werben und gleichzeitig zur Bundestagswahl aufzurufen. Die BFW hat sich dagegen entschieden. Die Gemeinde Bischofsheim betreibt die Kerb als „öffentliche Einrichtung“. Nach den Regelungen der gültigen Marktsatzung der Gemeinde Bischofsheim ist es Parteien, politischen Vereinigungen und Gewerbetreibenden untersagt, sich an der Kerb zu beteiligen bzw. Werbung zu betreiben. Wer diese Tür durch Änderung der Marktsatzung öffnen möchte, sollte sich überlegen, welche Auswirkungen dies hat. Soll es z.B. den Vereinen ermöglicht werden, ihre Buden als Werbefläche zu nutzen oder wollen wir beim Flug mit dem Kettenkarussell darauf hingewiesen werden, dass es Zeit wird eine Haftpflichtversicherung abzuschließen?Die BFW möchte klarstellen, dass es sich bei der Entscheidung, jegliche Werbung an der Kerb zu unterlassen, nicht um eine Entscheidung gegen die Kerb handelt. Wir sind selbstverständlich allen Unterstützern der Bischemer Kerb, und allen voran den Vereinen, unendlich dankbar dafür, dass die Kerb durch ihren Einsatz auch im Jahr 2017 sicherlich wieder ein voller Erfolg wird.Wer werben möchte, kann dies jederzeit tun – nur nicht an der Kerb.Um zu zeigen, dass die Bischemer Freien Wähler unsere Kerb unterstützen laden wir unsere Mitglieder (und natürlich alle Bischemer Bürgerinnen und Bürger) ganz herzlich ein, unseren „Stammtisch“ beim Kerbe-Frühschoppen am Montag, den 4.9.17 ab 11 Uhr im Weindorf zu besuchen!In diesem Sinne: wem ist die Kerb?
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August