Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.6.2019 den Haushalt der Gemeinde Bischofsheim -ergänzt durch eine neue Hebesatzsatzung, damit die Grundsteuer B Erhöhung noch rückwirkend zum 01.01.2019 eingezogen werden kann- gegen die Stimmen der BFW für das Jahr 2019 beschlossen. Welche Auswirkungen die Grundsteuer B Erhöhung (von 550 auf 800 Hebesatzpunkte) für jeden Einzelnen hat, werden wir bald den Grundsteuerbescheiden entnehmen dürfen, welche die Gemeindeverwaltung zeitnah versenden wird. Die SPD, die sich im Vorfeld ausdrücklich gegen eine Steuererhöhung aussprach, hat sich bei der Abstimmung bewusst der Stimme enthalten, damit der vom CDU-Bürgermeister eingebrachte Haushalt die erforderliche Stimmenmehrheit erhält. Ohne einschneidende Kurskorrekturen bei den Gemeindefinanzen, ist jedoch mit weiteren nicht unerheblichen Steuererhöhungen in den kommenden Jahren zu rechnen.
Der Hessische Rechnungshof hat für Bischofsheim verschiedene Einsparpotentiale bzw. Einnahmeverbesserungen benannt und fordert z.B. kostendeckende Beiträge für die Schulkinderbetreuung. Dies würde eine Gebührenerhöhung von 55,– € je Monat bedeuten. Würde die Schulkinderbetreuung außerhalb von Kindertageseinrichtungen organisiert werden, wäre eine Gebührenerhöhung nicht erforderlich. Auch die Grundschule wird nicht als Kindertagesstätte geführt, trotzdem wird diese Einsparmöglichkeit nicht genutzt.
Auch geht der Gemeinde viel Geld durch unzureichende Planung verloren. Ein Beispiel ist der beschlossene Umbau der Neuapostolischen Kirche in einen Interimskindergarten. Dieser ist auf die Dauer von zwei Jahren für nur 25 Kinder ausgelegt. Dadurch werden zu den nicht unerheblichen Umbaukosten Personalkosten für vier Mitarbeiter*Innen anfallen, da für diese Mini-Kita auch eine Kita-Leitung erforderlich ist. Die von der BFW beantragte Einrichtung einer Naturkindergartengruppe bei einem bestehenden Kindergarten, der am schnellsten und kostengünstigsten neue Kita-Plätze schaffen würde, wurde abgelehnt. Ebenso abgelehnt wurde der Antrag der BFW, anstatt des Umbaus an dieser Stelle Wohnungen z.B. auch für Kindergärtner*Innen und Aktive der Feuerwehr zu errichten, was im hart umkämpften Stellenmarkt sicherlich ein Verhandlungsplus gewesen wäre.
Schlussendlich auch abgelehnt wurde der Antrag der BFW, die Verwaltung unter Fristsetzung aufzufordern endlich einen Zeit- und Finanzplan für das Bürgerhaus vorzulegen. Der von der SPD eingebrachte und wieder zurückgezogene Antrag Gelder für Planungskosten für das Bürgerhaus in den Haushalt 2019 einzustellen, macht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, da die Verwaltung ihre von der Gemeindevertretung aufgegebenen Hausaufgaben noch gar nicht erledigt hat. Denn trotz aller gefasster Beschlüsse sieht der Bürgermeister sich nicht in der Lage der Gemeindevertretung mitzuteilen, was benötigt wird, dass es am Bürgerhaus endlich voran geht.
Eine bürgerliche Mehrheit, wie sie in den letzten Monaten –gerne von der SPD- immer wieder kolportiert wird, gibt es längst nicht mehr. Bischofsheim wird von einer „großen Koalition“ von SPD und CDU regiert, die ihre Wahlversprechen schneller vergessen hat, als das Eis bei diesen Temperaturen in der Sonne schmilzt. Eine Änderung der „Bischofsheimer Verhältnisse“ braucht offensichtlich mehr Zeit, wie wünschenswert wäre.