Stellwerk – Der Tragödie letzter Akt
Am 19.7.2023 hat die Gemeindevertretung den Kauf des Stellwerks beschlossen. Nachdem die BFW von Bürgern angesprochen wurde, ob es denn keine Möglichkeit gäbe, gegen diese Geldverschwendung vorzugehen, haben sich drei Gemeindevertreter der BFW dazu entschieden, ein Bürgerbegehren zu initiieren, um die Bischofsheimer Steuerzahler darüber entscheiden zu lassen, ob der Beschluss zum Ankauf Bestand haben soll oder nicht. Die Teilnahme am Bürgerbegehren war überwältigend und so kam es zum Bürgerentscheid der von vielen Problemen begleitet wurde: Falsche amtliche Bekanntmachungen, widersprüchliche Angaben auf den Abstimmungsbenachrichtigungen, wenige Wahllokale und als Wahltag der Muttertag, drei Wochen vor der Europawahl, um nur einige zu nennen. Ca. 75% der Bürger, die bei der Abstimmung von ihrem Stimmrecht Gebrauch machten, stimmten gegen den Ankauf durch die Gemeinde. Zum Erreichen des Quorums fehlten jedoch 8 Stimmen. Die Initiatoren entschieden sich, gegen die Art und Weise des Ablaufes des Bürgerentscheids Klage einzureichen. Kurz nach Klageerhebung fanden sich 63 Stimmbriefe in einer Wahlurne zur Europawahl. Das offensichtlich falsche Wahlergebnis zu berichtigen und die 63 Stimmbriefe auszuzählen lehnte der Gemeindevorstand ab. Am 15.5. fand nun mehr als ein Jahr nach der Durchführung des Bürgerentscheides der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht in Darmstadt statt. Das Gericht erläuterte, dass die Gemeinde verpflichtet gewesen wäre, die 63 Stimmbriefe unverzüglich auszuzählen und das Abstimmungsergebnis neu festzustellen, und zwar unabhängig davon, ob Klage erhoben worden ist und ob diese erfolgreich gewesen wäre. Die Frage der Richterin, was die Verwaltung denn ohne die Klage der Initiatoren mit den Stimmbriefen gemacht hätte, blieb die Gemeinde schuldig. Im Rahmen eines Anerkenntnisurteils wurde nun das amtliche Endergebnis für ungültig erklärt und die Gemeinde verurteilt, die Stimmbriefe auszuzählen. Die Initiatoren verzichteten auf die weitere Prüfung der Klagegründe. Ende gut alles gut? Nicht ganz: „Das Vertrauen darauf, dass Bürgerbeteiligung gewollt ist, hat Schaden genommen“, sagt Reinhold Rothenburger, einer der Initiatoren. „Ein Bürgerbegehren ist keine Strafe, sondern gelebte Demokratie und sollte von allen auch so behandelt werden, ohne Schlammschlachten und ohne persönliche Angriffe“ führt er aus. Sollten die fehlenden 8 JA Stimmen bei der neuen Auszählung auftauchen, muss der Gemeindevorstand die Sanierung durch den Eigentümer durchsetzen. Das ist seine Aufgabe, auch wenn er etwas anderes gewollt hat.
