Blauer Brief: Vermeidbare Steuererhöhung

Blauer Brief: Vermeidbare Steuererhöhung

Blauer Brief: Vermeidbare Steuererhöhung

In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde mit dem Haushaltsplan 2025 auch eine massive Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B – rückwirkend zum 1.1.2025 – um ca 25 Prozent auf 950 Punkte beschlossen.  Die Erhöhung hätte nach Überzeugung der BFW vermieden werden können,  wenn die politischen Mehrheiten aus SPD und GALB bereit gewesen wären,  auf zusätzliche Stellen zu verzichten und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.  Ohne Beratung im Ausschuss wurde gleichzeitig die Vorlage des Gemeindevorstands zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes durch SPD und GALB im Hau-Ruck-Verfahren beschlossen. Die BFW hält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Bauhofes durchaus für sinnvoll, allerdings muss der Betrieb wirtschaftlich sein. Dies kann durch Errichtung einer Anlage erreicht werden, deren Größe dem verbrauchten Strom entspricht,  mit der Option zur Erweiterung der Anlage,  sobald der Strom rechnerisch auf alle kommunalen Gebäude verteilt werden kann (Strombilanzkreismodel) oder durch eine Vollverpachtung des Daches an einen externen Betreiber. Dass die Gemeindevertretung nun Errichtung und Betrieb beschlossen hat, obwohl nur ein einziges Angebot vorlag, in dem selbst der Anbieter erklärt hat,  dass die Anlage bis zu der aktuell nicht absehbaren Möglichkeit zur Durchführung des Bilanzkreismodells nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, ist äußerst bedenklich reiht sich allerdings ein in viele Entscheidungen,  die jeglicher betriebswirtschaftlicher Vernunft entbehren. Bei Ausgaben von ca. 1,2 Millionen über 20 Jahre wäre es unabhängig der rechtlichen Vorgaben die Pflicht der Politik zu prüfen,  ob das Ziel,  nämlich die Errichtung einer Photovoltaikanlage,  nicht kostengünstiger erreicht werden kann. Ob mit dem Beschluss gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wurde, muss nun die Bürgermeisterin bzw der Gemeindevorstand prüfen, obwohl dieser Beschluss entsprechend deren Vorlage getroffen wurde. Unabhängig der unterschiedlichen politischen Überzeugungen sollte der kleinste gemeinsame Nenner doch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der wirtschaftlich sinnvolle Umgang mit den Steuern unserer Bürger sein, wie die BFW anmerkt.