Die Förderung von Vertikalbegrünung ist grundsätzlich eine gute Idee; unterstützt sie doch die Bürgerinnen und Bürger bei der Begrünung ihrer Gebäude, was wiederum der Flora und Fauna ebenso zugute kommt, wie dem Ortsbild.
Eine nach Auffassung der BFW schlechte Idee ist es jedoch, auch Sondernutzungen der Gehwege zu fördern, sofern 1,20 m Rest-Gehwegbreite verbleibt.
Unabhängig davon, dass in Bischofsheim bereits jetzt die Gehwege durch abgestellte Fahrzeuge versperrt sind bzw. aus Grundstücken herauswachsende Hecken und Sträucher den Weg versperren, führt eine Vertikalbegrünung auf dem Gehweg zu einem weiteren Sicherheitsrisiko.
Die Gehwege werden nicht nur von Menschen genutzt, die ohne Probleme auf die Straße ausweichen können, sondern z.B. von Kindern mit und ohne Fahrrädern, Rollstuhlfahrern und bewegungseingeschränkten Menschen. Die vorgesehene Rest-Breite von 1,20 m wird am Ende nur auf dem Papier stehen, denn es wird sicherlich – wie bisher auch – keine Überprüfungen durch die Ordnungsbehörde geben, sofern durch überwachsende Zweige die Wege weiter eingeschränkt werden.
Wir von der BFW hoffen daher, dass in der Sitzung der Gemeindevertretung noch ein Umdenken einsetzt und – wie von der BFW beantragt – eine Sondernutzung der Gehwege und damit ein weiteres Sicherheitsrisiko insbesondere für Kinder und bewegungseingeschränkte Menschen nicht auch noch durch die Gemeinde und damit zulasten der SteuerzahlerInnen gefördert wird. Zur Klarstellung: Wir unterstützen die Förderung von Vertikalbegrünung; wir unterstützen jedoch nicht die Förderung von Vertikalbegrünung auf Gehwegen!!