Klartext zum Leserbrief von Herrn W. Bleith im Wochenblick vom 24. Nov. 2016
Allein die BFW, gemeinsam mit der CDU hat eine Sanierung des Bürgerhauskomplexes angestrebt und mit ihrer neuen Mehrheit durchgesetzt. Und nur weil die Grünen in einem kurzen Lichtblick sog. „Planungssicherheit“ bis zum Fastnachtsende 2018 schaffen wollen, glauben sie, sie hätten damit das „Copyright“ auf einen bestimmten Antrag.
Es war die BFW, welche die Änderung der Planungssicherheit bis zum 30.06.2018 für alle Bischofsheimer Vereine, einschließlich Sound of Musical, vorgeschlagen hat. Auch ein Neubau hätte zu Unwägbarkeiten in Sachen Planungssicherheit beim Bürgerhauskomplex geführt. Deshalb ist die Darstellung des Herrn Bleith an dieser Stelle schlichtweg falsch. Denn, um Planungssicherheit haben zu können, hätte das Bürgerhaus bis zum Ende des von den Rot/Grün favorisierten Neubaus betriebsbereit sein und den Vereinen uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen. Dazu sind einige betriebserhaltende Maßnahmen erforderlich, die im Übrigen auch dann hätten durchgeführt werden müssen, wenn es zum Neubau gekommen wäre. Diese Zusatzkosten werden von Herrn Bleith einfach mal verschwiegen.
Und was den Bürgermeisterwahlkampf betrifft, so sollten die Grünen ganz kleine Brötchen backen. Sind sie es doch, die sich ganz den Roten verschrieben haben und die derzeitige Bürgermeisterin unterstützen. Und warum? Allein um ihren vermeintlichen Machterhalt. Wer spricht dauernd von einer „bizarren Debattenkultur“? Wer macht ständig Wahlkampf in der Gemeindevertretung? Die BFW/CDU sicherlich nicht! Und was kann die Bürgermeisterin bis heute? Stegabriss, Pekingbrücke wird abgerissen, Geschäfte schließen in Bischofsheim (Wirtschaftsförderung??), Tafelsilber (Sozialwohnungen!!!) wird verscherbelt.
Herr Bleith, sie sollten einmal der Realität ins Auge sehen. Sofern es tatsächlich um die Sache geht, sollte es sowohl für Rot, als auch Grün kein Problem sein, den Antrag der BFW in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu unterstützen, nämlich alle Maßnahmen durchzuführen, die erforderlich sind, dass das Bürgerhaus weiter uneingeschränkt als Versammlungsstätte genutzt werden kann.
Helmut Döß – BFW